Der 23. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, das Twenty-third Amendment, gewährt dem District of Columbia das Recht, Wahlmänner für die Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten zu stellen. Der Zusatz wurde vom Kongress am 17. Juni 1960 vorgeschlagen und wurde von der erforderlichen Zahl an US-Bundesstaaten am 29. März 1961 ratifiziert.
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